Optimal mit Firefox oder Safari + JavaScript aktiviert !
Optimal mit Firefox oder Safari + JavaScript aktiviert !
Macht die Staatsanwaltschaft mit? So könnte die zweite Überschrift zu diesem Beitrag auch lauten. Was war und was ist passiert? Am 8. Januar 2006 endete die Belastungsprobe des Patienten Mario H. mit einem Desaster. Mit einem Sprung vom Dach des Warnemünder Hotels Neptun nahm er sich das Leben. Damals erklärte der Vater Günter H.: „Ich will Klarheit über die Vorgänge in der Psychiatrischen Klinik in Gehlsdorf.” Bei der Rostocker Staatsanwaltschaft stellte er Strafanzeige gegen einzelne verantwortliche Ärzte wegen des Verdachts der fahrlässigen Tötung. Auch sein Anwalt sieht die Aufsichtspflicht der Klinik gegenüber dem Kranken verletzt. Nicht nur das.
Bis heute zieht sich das Prozedere der Aufklärung um Marios Tod hin, obwohl die Krankenunterlagen eindeutige Spuren von nachträglicher Manipulation zeigen. Auch der zweite von der Staatsanwaltschaft eingesetzte Gutachter hielt belastende Aspekte der Chefarztbehandlung unter Verschluss. Derartige Vorwürfe, wie zum Beispiel, die behandelnde Ärztin sei an Tagen, an denen sie mit eigener Unterschrift persönliche Visiten in die Krankenakte eingetragen hat, unter anderem in Zürich, Saarbrücken oder Bielefeld gewesen (im Internet recherchierbar), werden und wurden von Staatsanwaltschaft und den Gutachtern in keiner Weise beachtet. Das wird totgeschwiegen. Brisant auch das: Wie konnte nur die Staatsanwaltschaft zu dem Ergebnis kommen, das neue Gutachten sei schlüssig und nachvollziehbar? - Die staatsanwaltliche Pflicht besteht doch darin, korrekt zu ermitteln, sich der Wahrheit wenigstens anzunähern. Im Wesentlichen bezieht sich der Gutachter W. auf das vorliegende Gutachten des Psychiaters F. sowie auf die nachträglich angefertigten Protokolle der Chefärztin H. Das ist zu dünn. Fiktion statt Wahrheitsfindung!
Tatsache ist, die Staatsanwaltschaft und die „unabhängigen” Gutachter kommen einfach nicht zu Pott. Steht wirklich nichts Auffälliges in den Unterlagen drin? Günter H. fand allein 35 Anhaltspunkte! (Siehe auch DIASHOW) Empört schreibt er: „Wenn man sich mit der Aktenlage nicht beschäftigt oder nicht beschäftigen will, kann man auch keine Fehler finden. Ein Spiel auf Zeit findet statt, es wird verzögert, gelogen und betrogen, die Wahrheit wird verfälscht, in der Hoffnung, irgendwann halten die Betroffenen nicht mehr durch.”
Doch Günter H. bleibt hartnäckig. Er findet erneut Pikantes und ist sich absolut sicher: „Das hat mit Unabhängigkeit nichts mehr zu tun: Beide von der Staatsanwaltschaft eingesetzte Gutachter gehören zum erweiterten DGPPN-Vorstand. Und die Beklagte ist in dieser Fachgesellschaft Vorstandsmitglied.” Eine ganz normale Ausgangslage für Sachverständige? Oder Nährboden für das „Krähensyndrom”? Kaum vorstellbar, dass sich die Spitzenfunktionäre nicht kennen. Schliesslich „dient die Gesellschaft durch wissenschaftliche Tagungen und Pflege der persönlichen Beziehungen ihrer Mitglieder.” (Satzung, Paragraph 4) Bedeutsam auch der hauseigene Hinweis, dass es ein Gebot dieser Gesellschaft ist, nicht gegen das Ansehen oder die Interessen der Gesellschaft in grober Weise zu verstoßen (Paragraph 13c). Bereits im Januar 2009 erklärte Günter H., dass sich der Gutachter F. hätte für befangen erklären müssen, „weil eine Person, gegen die ermittelt wird, Schatzmeisterin in einer regionalen Fachgesellschaft in MV ist, in der dieser Gutachter selbst Vorsitzender ist”. Versuchen hier in Fragen der Arzthaftung Spitzenfunktionäre der DGPPN mit Tricks und Falschangaben, Strafverfolgung, Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche zu vereiteln? Ziel ist es wohl, ihr eigenes Vorstandsmitglied aus der Verantwortung herauszumanövrieren.
Weder Staatsanwaltschaft noch die Gutachter selbst sehen einen Grund für Befangenheit und wollen auch keine Fehler in der Behandlung sehen. Nachträglich noch zu behaupten, wie es der Gutachter W. dargelegt hat, der Patient sei bilanzierend in den Tod gegangen, ist moralisch verwerflich. Genau so, wie die W. Bemerkung zur stationären Behandlungsdauer: „ ... allerdings auch unter dem zeitlichen Druck, der mit Kosten zu tun hat.” Günter H. reklamiert zu Recht: „Die Aufklärung dieser Angelegenheit gehört endlich in die Hände einer kriminalistisch geschulten Person, und sicherlich nicht in die Hände eines dritten Vorstandsmitgliedes ...” Es scheint überhaupt ein schwieriges Unterfangen zu sein, einen Kunstfehler oder einen Behandlungsfehler vor Gericht nachzuweisen. Offenkundig sind medizinische Experten, die solche Vorwürfe ohne kollegiale Parteilichkeit beurteilen, schwer zu bekommen.
Am 18. Mai 2009 beantragte Günter H. die sofortige Rücknahme der Einstellungsverfügungen und eine zeitnahe Anklageerhebung.
Roland Hartig
Webseite: Tod in Rostock
:: ZUR DIASHOW
Hier nun die 35 sachbezogenen Fragen an die Staatsanwaltschaft Rostock,
notiert von Günter H. am 18. Mai 2009. (alle Namen gekürzt)
IST ES RICHTIG, dass
1. der Patientenakte des Patienten Mario H. vom 2.8.2005 bis zum 1.10.2005 einschließlich kein Anzeichen für Eigengefährdung/Suizidalität zu entnehmen ist?
2. wenige Tage vor diesem 1.10.2005 Einträge in den Pflegebericht erfolgten, aus der ernsthafte Bedenken für einen Ausgang allein an diesem Tag abgeleitet werden kann?
3. am Morgen des 1.10.2005 der Patient als verlangsamt, zerstreut, hilflos, ratlos beschrieben wird?
4. am 2.10.2005 in den Akten ein Krampfanfall und ein Wachkoma festgehalten ist?
5. die Ereignisse zwischen 1.10.2005 und 2.10.2005 in der Akte an keiner Stelle Beachtung finden?
6. der in dieser Zeit stattgefundene Missbrauch am vorher hilflos beschriebenen Patienten in keiner Weise laut Aktenlage von Seiten der Ärzte aufgearbeitet wurde?
7. die Fieberkurve und der Pflegebericht des Patienten ab dem 2.10.2005 eine eindeutig lange anhaltende kritische Situation und auch erhebliche psychische Veränderungen für den Patienten festhält?
8. sich nach diesen Ereignissen das Krankheitsbild des Patienten deutlich verschlechtert?
9. erstmals am 13.10.2005 von der Ärztin, Frau Dr. L. in die Krankenakte eingetragen wird, dass der Patient von einem Hochhaus springen möchte?
10. Oberarzt Dr. H. am 1.11.2005 in die Krankenakte einträgt, er habe die Angehörigen auf eine Suizidgefährdung hingewiesen?
11. Frau Dr. L. am 07.10. 2005 keinen ausreichenden Behandlungserfolg feststellt, den Gesundheitszustand als sehr bedrohlich ansieht, eine erhebliche Gefahr vorliege, die nicht einfach abgewendet werden könne? Frau Dr. L. hier von einer vollständigen Verweigerung der Nahrungs- und Kontaktaufnahme spricht? (Gutachten F., Seite 32)
12. Frau Dr. L. mit Datum 04.11.2005 Verweigerung der Nahrungsaufnahme, dadurch körperliche Schäden, Realitätsverlust und massives Bedeutungserleben die den Patienten unfähig machen, für sich selbst zu sorgen, einträgt?
13. Frau Dr. L. anlässlich der richterlichen Anhörung ausgeführt hat, dass sich der Zustand des Patienten bis zum Ausgang (1.10. 2005) sehr gebessert habe und er habe eigentlich entlassen werden sollen? (Gutachten F., S. 23/24)
14. Frau Dr. L. am 20.12.2005 eine akute Suizidalität des Patienten in der Akte festhält?
15. bei dem Patienten am 23.12.2005 Wahninhalte, die sich auf Science Fiction beziehen, beschrieben werden und er keinen Urlaub nach Hause und keinen Ausgang erhält? (Gutachten W., S. 8)?
16. die Eltern sofort nach dem Tod ihres Sohnes gegenüber der Kripo erklärt haben, dass die Chefärztin am 23.12.2005 einen Heimaturlaub des Sohnes wegen akuter Suizidalität abgelehnt hatte?
17. im Pflegebericht wenige Tage vor dem Todestag steht, der Patient könne schlecht unterscheiden, was reel, und was nicht? - gemeint ist real
18. die Einträge in den Pflegebericht in den letzten Wochen und besonders an den letzten Tagen keinen auch nur annähernd stabilen Zustand beschreiben?
19. die schriftliche Aussage der Zeugin F. bezogen auf den späten Vorabend des Todestages eindeutig wahnhafte Vorstellungen und eine instabile Situation des Patienten beschreibt?
20. der Patient am folgenden Morgen - ohne weitere Untersuchung entlassen - unter diesen Umständen absolut nicht stabil genug war?
21. der Gutachter W. diese Aussage der Frau F. mit keinem Wort in seinem Gutachten erwähnt?
22. die auch der Staatsanwaltschaft vorliegende Fachliteratur eine schrittweise Belastung bei der Ausgangsregelung fordert, zunächst in Gruppen, dann in Begleitung bis zurück in die Klinik?
23. der Assistenzarzt Dr. K. den Patienten erstmals am 4. oder 5. Januar 2006 persönlich kennengelernt hat und von Suizidideen keine Information hatte? (Gutachten W., S. 21)
24. die der Staatsanwaltschaft vorliegende Fachliteratur für suizidgefährdete Patienten eine entsprechende Information aller Behandler fordert?
25. Dr. K. aus einer - wenn überhaupt - eintägigen Kenntnis des Patienten und ohne Kenntnis der komplizierten und schwierigen Vorgeschichte auf keinen Fall schließen durfte, er sei stabil, und diese dann auch noch in einen unbegleiteten Ausgang umsetzen durfte? (Gutachten W., Seite 21)
26. bei einem Kranken, der im Geiste in einer Phantasiewelt (Matrix) lebt und überall, bis zu seinem letzten Tag, Zeichen und Außerirdische sieht, nicht von selbstverantwortlichen freiem Willen und Berechnung gesprochen werden kann und darf?
27. man einen derart Kranken, der zudem noch unter massiver Medikation steht, auf keinen Fall allein lassen darf, so, wie es auch die Fachliteratur für diese Personen vorschreibt und auch so, wie es die Chefärztin noch am 23.12.2005 anordnete? (entsprechende Kommentare liegen bei der Staatsanwaltschaft vor)
28. Dr. K. am 9.1.2006, am Tag nach dem Tod des Patienten, also nachträglich ein Protokoll für die Behandlungswoche 3. bis 6. 1. erstellt, obwohl er ihn erst seit dem 4. oder 5.1.2006 kannte, und hier eine Situation beschreibt, die im völligen Gegensatz zu den täglich erfolgten Einträgen im Pflegebericht stehen?
29. er sich hier auf einen Bericht der Chefärztin bezieht, der zu dem Zeitpunkt überhaupt noch nicht existierte?
30. dieser Bericht erst seit dem 10.01.2006 existiert? (Gutachten W., S, 6)
31. der Staatsanwaltschaft seit langem eine Liste vorliegt, die auswärtige Termine der Chefärztin beinhaltet an Tagen, an denen sie in diesen, unter Frage 25 genannten Bericht/Dokumentation und auch in die Fieberkurve des Patienten Gespräche mit diesem mit ihrer Unterschrift eingetragen hat aber offensichtlich an den Tagen irgendwo anders in Europa war?
32. in der Krankenakte mehrere Ärzte/Assistenzärzte als zuständig für den Privatpatienten auftauchen genannt werden und Entscheidungen treffen, die Chefärztin, für den Privatpatienten zuständig, bis auf die unter Frage 31 angegebenen und infragegestellten Unterschriften mit keinem Eintrag auftaucht?
33. die dem Gericht vorliegenden Gutachten der DGPPN-Funktionäre bezüglich ihrer Aussage völlig auf diesen nachträglich erstellten und offensichtlich unrichtigen Berichten aufbauen?
34. in den Krankenunterlagen nachträglich Veränderungen vorgenommen wurden?
35. sowohl Frau Prof. Dr. H. als auch Prof. Dr. F. und auch Prof. Dr. W. führende Funktionäre des DGPPN sind?
Hier nun die Antwort auf die eingangs gestellte Frage:
Macht die Staatsanwaltschaft mit?
Ein Kommentar von Günter Hagemeister
Mit Datum vom 9.6.2009 stellt die Generalstaatsanwaltschaft in R. das Verfahren ein. „Der angefochtene Bescheid entspricht im Ergebnis der Sach- und Rechtslage.“ - „Zweifel an der erforderlichen Sachkunde und Neutralität ... ergeben sich nicht.“ Gemeint sind hier die Herren Gutachter F. und W.
Dazu sagt das Internet folgendes:
Dr. F. „has received support from the German Research Foundation and the Social Ministry of the Federal State of Mecklenburg-West Pomerania of Germany; he has received speaking honoraria from AstraZeneca, Lilly, Novartis and travel funds from Janssen-Cilag.“
Auf diesen Satz stößt man, wenn man folgendes bei Google eingibt:
Familiality of Obsessive-Compulsive Disorder in Nonclinical and Clinical Subjects (Version: Full Text)
Im Gegensatz zu Deutschland müssen Wissenschaftler nämlich in den USA bei Veröffentlichungen bekannt geben, mit welchen Unternehmen sie finanziell verflochten sind.
In seinem Gutachten vom 11.03.2007, Az.: 414 Js 1966/06 erklärt Prof. Dr. H.J. F.
folgendes:
„Abschließend darf ich versichern, dass ich nicht Mitglied des Rotary Clubs oder vergleichbarer Institutionen oder Vereine bin und keinerlei finanzielle Verflechtungen mit pharmazeitischen (so verfasst, d.R.) Unternehmen unterhalte, die an der Produktion des Neuroleptikums Clozapin beteiligt sind.“
Direkt darunter steht seine Unterschrift. Dabei sitzen sie in einem Boot, siehe DGPPN und auch hier.
Die Generalstaatsanwaltschaft in R. erklärt: „Auch die übrigen, eher dem spekulativen Bereich zuzuordnenden Vorwürfe Ihres Mandanten, etwa hinsichtlich einer Verstrickung in Bezug auf die verabreichten Medikamente, sind nicht geeignet, die Vorwürfe gegen die Beschuldigten zu tragen.“
Und noch einige besonders bemerkenswerte Sätze aus dem Schreiben der Generalstaatsanwaltschaft:
„Soweit ihr Mandant der Beschuldigten Manipulationen der Krankenakten vorwirft, wären auch tatsächlich erfolgte Veränderungen der entsprechenden Unterlagen schon nicht geeignet, den Vorwurf der fahrlässigen Tötung im Sinne von Indiztatsachen zu tragen. Insoweit ist zu berücksichtigen, dass verschiedenste Umstände Veranlassung geben können, nachträgliche Veränderungen in Krankenunterlagen vorzunehmen.“
Damit ist alles möglich und nichts ist verbindlich und nichts hat mehr Gültigkeit. Gilt diese „Absolution“ auch für andere Bürger und weniger privilegierte Berufsgruppen?
Wenn ich mal wieder wegen Überschreitung der Geschwindigkeit bei der Polizei aufgefallen bin, gilt bei mir immer das Beweisfoto und die Messung. Die Situation, dass ich nachträglich einen Fahrbericht erstellen konnte und die eigentlichen Beweise unberücksichtigt blieben, habe ich bisher noch nicht erlebt. Ich musste bisher immer für meine Übertretungen bezahlen.
Deshalb, liebe Herren und Damen der Staatsanwaltschaft und der Generalstaatsanwaltschaft in R., bewerte ich dieses mit den Worten von Galileo Galilei: „Und die Erde bewegt sich doch.“
Günter Hagemeister
Meine Webseiten:
Deutsche Version: Tod in Rostock
Deutsche Version: Notwehr gegen Behördenwillkür in Mecklenburg-Vorpommern
Englische Version: Tod in Rostock
Russische Version: Tod in Rostock
Fiktion statt Wahrheitsfindung
Dienstag, 19. Mai 2009
Haben sich Gutachter und Staatsanwaltschaft so verheddert, dass sie bei der Aufklärung eines Suizids nicht mehr zu Pott kommen können oder wollen?
Foto: Roland Hartig
Über Land und Leute, Hintergründe und Fakten, Vorhaben und Visionen. © Website seit 2009
Das Online Journal mit Fotografien, News und Beiträgen aus Mecklenburg-Vorpommern (MV) und darüber hinaus.